Klarheit. Respekt. Chancen.

Antragstellung durch die Gemeinde bei Projekten unter € 3.000,--

Eine Förderung wird nur auf Grund eines Antrags gewährt. 

 

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, um welche Maßnahme es sich handelt. Damit Sie die richtigen Unterlagen verwenden, kontaktieren Sie vorab die istOÖ über so.post@ooe.gv.at . Es werden Ihnen die passenden Unterlagen zugesendet.

 

Die Richtlinie zur Förderung von Integrationsmaßnahmen in Gemeinden sieht für Gemeinden folgende Förderungsmöglichkeiten für Projekte unter 3.000,00 Euro vor:

 

i. Abgrenzbare einmalig durch die Gemeinde initiierte Projekte werden bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro gefördert. Der konkrete Förderungsbetrag wird von der Förderungsstelle festgestellt.

 

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung von abgegrenzten einmaligen Projekten durch die Gemeinde (bis 3.000,00 Euro in Sinne von i. )

 

  • Antragsformular SGD-So/E-22: Es muss an zwei Stellen unterschrieben werden. Die Förderungserklärung ist Teil des Formulars. Die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert. Die angesuchte Förderungssumme ist auf der ersten Seite einzutragen. Die einzelnen Fragestellungen im Antragsformular sind nur in kurzer Version im Formular zu beschreiben. Eine ausführlichere Beschreibung des Vorhabens ist im Konzept darzustellen. Weitere Förderungsgeber/innen sind anzugeben.
  • inhaltliche Beschreibung des Vorhabens: Kurzkonzept
  • Finanzaufstellung zum Projekt: Auflistung der geplanten Ausgaben und Einnahmen Hinweis: Die beantragte Förderung ist bei der Einnahmendarstellung mit zu berücksichtigen.

 

Der Antrag ist über elektronischen Weg an die offizielle E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at an die istOÖ zu richten. Der Antrag ist von einer offiziellen E-Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln (keine Verwendung von privaten E-Mailadressen).


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