Klarheit. Respekt. Chancen.

Bearbeitung des Antrages

Prüfung, Genehmigung, Auszahlung

 

Nach Einlangen der Antragsunterlagen bei der Förderungsstelle werden diese von dem/der zuständigen Bearbeiter/in geprüft. Bei Bedarf wird mit dem/der Antragsteller/in Rücksprache gehalten. Fehlende Unterlagen müssen von dem/der Förderungsnehmer/in nachgeliefert werden. Eine Erledigung ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen. Je nach Höhe des beantragten Förderungsbetrages erfolgt die Genehmigung durch den/die zuständige/n politische/n Referent/in oder das Ansuchen wird zur Beschlussfassung der Oberösterreichischen Landesregierung vorgelegt.

 

Nach Genehmigung wird die gesamte Förderungssumme oder eine Teilsumme an die/den Förderungswerber/in ausbezahlt. In einem Informationsschreiben (Bewilligungsschreiben) wird die/der Förderungswerber/in davon in Kenntnis gesetzt und es werden eine Frist und die notwendigen Unterlagen für die Erbringung des Nachweises über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (=Verwendungsnachweis) bekanntgegeben.

 

Hinweis: Auch Teilzahlungen oder Anzahlungen auf eine Förderung bedürfen einer Genehmigung! D.h. nur bei Vorliegen aller notwendigen Antragsunterlagen und der Genehmigung kann eine Teilzahlung geleistet werden.

 

Wird eine Förderung nicht genehmigt, wird von der Förderungsstelle ein entsprechendes Ablehnungsschreiben an die/den Förderungswerber/in übermittelt.


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