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Verwendungsnachweis bei Maßnahmen über € 3.000,--

Bis zu einem von der Förderungsstelle festgelegten Termin muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahme bzw. das Projekt durchgeführt und die ausbezahlte Förderung für den genehmigten Zweck und Zeitraum verwendet wurde. Die entsprechenden Unterlagen sind elektronisch an die E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at von einer offiziellen Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln. Die erforderlichen Unterlagen sind im Bewilligungsschreiben aufgelistet.

Im Allgemeinen sind folgende Unterlagen für den Verwendungsnachweis notwendig:

 

Maßnahmen der Gemeinde im Sinne der Richtlinien

a) Projektförderung (über 3.000,00 Euro) in Sinne der Richtlinien

 

b) Laufende Maßnahme im Sinne der Richtlinien

 

 

c) Investitionsförderung im Sinne der Richtlinien

 


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