Klarheit. Respekt. Chancen.

Verwendungsnachweis bei Maßnahmen über € 3.000,--

Bis zu einem von der Förderungsstelle festgelegten Termin muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahme bzw. das Projekt durchgeführt und die ausbezahlte Förderung für den genehmigten Zweck und Zeitraum verwendet wurde. Die entsprechenden Unterlagen sind elektronisch an die E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at von einer offiziellen Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln. Die erforderlichen Unterlagen sind im Bewilligungsschreiben aufgelistet.

Im Allgemeinen sind folgende Unterlagen für den Verwendungsnachweis notwendig:

 

Maßnahmen der Gemeinde im Sinne der Richtlinien

a) Projektförderung (über 3.000,00 Euro) in Sinne der Richtlinien

  • Inhaltlicher Bericht mit den geplanten Zielen, der Wirkungsorientierung und Zielerreichung, Umsetzung der geplanten Maßnahmen, Zielgruppenerreichung, Nachhaltigkeit, zukünftige Bedarfe und Ergebnisse, gesellschaftlicher Nutzen und erreichter Zusammenhang mit dem Integrationsleitbild des Landes , eingesetzte Ressourcen, Kooperations- und Vernetzungspartner*innen. Der Bericht kann kompakt gehalten werden.
  • Abrechnung in Form des Datenfiles „Projekt/Studie“: Die Ausfüllhilfe erläutert die einzelnen Konten des Projektdatenfiles. Es muss zusätzlich zur PLAN-Spalte die IST-Spalte ausgefüllt werden. Das Datenfile ist einmal mit Unterschrift (nur unter Punkt 6) als Pdf-Datei und einmal als Excel-Dokument zu übermitteln.

  • Ergänzend zum Datenfile werden zu einzelnen Positionen Stichproben angefordert, die eine Belegsaufstellung (Auflistung der Belege entsprechend der Konten des Datenfiles), eingescannte Belege und eine schriftliche, formlose pauschale Bestätigung der Zahlung der Belege beinhalten.
  • Bei Bedarf können durch die Förderungsstelle ergänzende Unterlagen wie z.B. Voranschlag/Untervoranschlag betreffend das Projekt oder Auszüge/Teilabschnitte aus dem Voranschlag, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Förderungsgeber*innen ... angefordert werden.

 

b) Laufende Maßnahme im Sinne der Richtlinien

 

  • Inhaltlicher Bericht mit den geplanten Zielen, der Wirkungsorientierung und Zielerreichung, Umsetzung der geplanten Maßnahmen, Zielgruppenerreichung, Nachhaltigkeit, zukünftige Bedarfe und Ergebnisse, gesellschaftlicher Nutzen und erreichter Zusammenhang mit dem Integrationsleitbild des Landes , eingesetzte Ressourcen, Kooperations- und Vernetzungspartner*innen. Der Bericht kann kompakt gehalten werden.
  • Abrechnung in Form des Datenfiles „Einnahmen/Ausgabenrechnung: Die Ausfüllhilfe unterstützt beim Ausfüllen des Datenfiles. Das Datenfile ist einmal mit Unterschrift (nur unter Punkt 8) als Pdf-Datei und einmal als Excel-Dokument zu übermitteln. Es muss zusätzlich zur PLAN-Spalte die IST-Spalte ausgefüllt werden. Wurde die Maßnahme bereits im Vorjahr gefördert, ist zusätzlich unter Block 4 zumindest die IST-Spalte des Vorjahres für den Verwendungsnachweis auszufüllen. Folgende Abschnitte dürfen unausgefüllt bleiben:
    • Block 3 Evidenzkonten (daher ist die Vorlage von Kopien der letzten Seite der Sparbücher bzw. Vorlage von Kontoauszügen nicht notwendig)
    • Unterabschnitt 4.2. Mitgliedsbeiträge und Spenden
    • Unterabschnitt 4.3. jährliche Ausgaben
    • Block 6a Bestände auf Girokonten, Sparbüchern u. Wertpapierdepots
  • Bei Bedarf können durch die Förderungsstelle ergänzende Unterlagen wie z.B. Voranschlag/Untervoranschlag betreffend das Projekt oder Auszüge/Teilabschnitte aus dem Voranschlag, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Förderungsgeber/innen ... angefordert werden. Die geförderte Einrichtung bzw. der konkret geförderte Teilbereich (Sparte) sollte im Voranschlag vom allgemeinen Verwaltungsbetrieb getrennt oder zumindest trennbar dargestellt sein.
  • Es können stichpobenhaft Belege und/oder Buchhaltungskontoblätter angefordert werden.

 

c) Investitionsförderung im Sinne der Richtlinien

 

  • Bericht: zur Umsetzung der Investition
  • Abrechnung in Form des Datenfiles „Projekt/Studie“: Es muss zusätzlich zur PLAN-Spalte die IST-Spalte ausgefüllt werden. Die Ausfüllhilfe erläutert die einzelnen Konten des Projektdatenfiles. Das Datenfile ist einmal mit Unterschrift (nur unter Punkt 6) als Pdf-Datei und einmal als Excel-Dokument zu übermitteln.
  • Ergänzend zum Datenfile sind eine Belegsaufstellung (Auflistung der Belege entsprechend der Konten des Datenfiles), eingescannte Belege in Höhe der Förderung und eine schriftliche, formlose pauschale Bestätigung der Zahlung der Belege beizulegen.
  • Bei Bedarf können durch die Förderungsstelle ergänzende Unterlagen wie z.B. Voranschlag/Untervoranschlag betreffend das Projekt oder Auszüge/Teilabschnitte aus dem Voranschlag, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderungszusage anderer Förderungsgeber/innen ... angefordert werden.

Logo Land Oberösterreich Integrationsstelle OÖ   |   Bahnhofplatz 1, 4021 Linz    |   Telefon (+43 732) 77 20-152 21   |   Fax (+43 732) 7720-21 56 19   |   E-Mail: so.post@ooe.gv.at