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Prüfung des Verwendungsnachweises

Die übermittelten Unterlagen werden von der Förderungsstelle geprüft. Fehlende Unterlagen müssen von dem/der Förderungsnehmer/in fristgerecht nachgeliefert werden und verzögern die Prüfung und in der Folge den Abschluss der Förderungsabwicklung.

 

Hinweis: Eine nicht abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung kann die Abwicklung eines weiteren Förderungsantrages des/der gleichen Förderungswerbers/in verzögern. In der Regel wird bei fehlendem oder nicht zur Gänze vorgelegtem Verwendungsnachweis die Auszahlung einer erneuten Förderung der Maßnahme zurückgestellt.

 

Die Ausgaben müssen in Zusammenhang mit der Maßnahme und den genehmigten Zeitraum stehen und werden je Projekt/Maßnahme im Einzelfall geprüft.

 

Im Rahmen der Prüfung werden folgende Punkte nicht anerkannt:

In der Ausfüllhilfe zum Datenfile wird auf weitere Punkte zur Anerkennung in den Bereichen Abschreibungen oder Investitionen hingewiesen.

 


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