Klarheit. Respekt. Chancen.

Prüfung des Verwendungsnachweises

Die übermittelten Unterlagen werden von der Förderungsstelle geprüft. Fehlende Unterlagen müssen von dem/der Förderungsnehmer/in fristgerecht nachgeliefert werden und verzögern die Prüfung und in der Folge den Abschluss der Förderungsabwicklung.

 

Hinweis: Eine nicht abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung kann die Abwicklung eines weiteren Förderungsantrages des/der gleichen Förderungswerbers/in verzögern. In der Regel wird bei fehlendem oder nicht zur Gänze vorgelegtem Verwendungsnachweis die Auszahlung einer erneuten Förderung der Maßnahme zurückgestellt.

 

Die Ausgaben müssen in Zusammenhang mit der Maßnahme und den genehmigten Zeitraum stehen und werden je Projekt/Maßnahme im Einzelfall geprüft.

 

Im Rahmen der Prüfung werden folgende Punkte nicht anerkannt:

  • IdR können Rückstellungen nicht berücksichtigt/anerkannt werden.
  • Ebenso können andere fiktive Kosten nicht berücksichtigt werden: z.B. Ansatz fiktiver Mieten, falls das Gebäude im Eigentum des/der Antragsteller/in steht, fiktive Gehälter beim Einsatz von Ehrenamtlichen, etc.
  • Die Overheadkosten müssen in einem angemessenen Rahmen im Vergleich zu den Gesamtkosten der Maßnahme stehen.
  • Ausgaben für Geschenke können idR nicht anerkannt werden.

In der Ausfüllhilfe zum Datenfile wird auf weitere Punkte zur Anerkennung in den Bereichen Abschreibungen oder Investitionen hingewiesen.

 


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