Klarheit. Respekt. Chancen.

Anerkennung der widmungsgemäße Verwendung bzw. Rückzahlung der Förderung, wenn kein Nachweis erfolgt

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält die/der Förderungswerber/in von der Förderungsstelle ein Informationsschreiben.

 

  • Bei vollständigem Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist die Förderungsabwicklung mit diesem Schreiben abgeschlossen.
  • Konnte vom/von der Förderungswerber/in nicht oder nur teilweise nachgewiesen werden, dass die Förderung für den genehmigten Zweck verwendet wurde, so ist die Förderung in Höhe des nicht nachgewiesenen Betrages zurückzuzahlen.

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