Anerkennung der widmungsgemäße Verwendung bzw. Rückzahlung der Förderung, wenn kein Nachweis erfolgt
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält die/der Förderungswerber/in von der Förderungsstelle ein Informationsschreiben.
- Bei vollständigem Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist die Förderungsabwicklung mit diesem Schreiben abgeschlossen.
- Konnte vom/von der Förderungswerber/in nicht oder nur teilweise nachgewiesen werden, dass die Förderung für den genehmigten Zweck verwendet wurde, so ist die Förderung in Höhe des nicht nachgewiesenen Betrages zurückzuzahlen.
Integrationsstelle OÖ | Bahnhofplatz 1, 4021 Linz | Telefon (+43 732) 77 20-152 21 | Fax (+43 732) 7720-21 56 19 | E-Mail:
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