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Antragstellung durch die Gemeinde bei Projekten/Maßnahmen über € 3.000,--

Eine Förderung wird nur auf Grund eines Antrags gewährt. 

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, um welche Maßnahme es sich handelt. Damit Sie die richtigen Unterlagen verwenden, kontaktieren Sie vorab die istOÖ über so.post@ooe.gv.at  Es werden Ihnen die passenden Unterlagen zugesendet.

 

Die Richtlinie zur Förderung von Integrationsmaßnahmen in Gemeinden sieht für Gemeinden  für Projekte und Maßnahmen über 3.000,00 Euro folgende Förderungsmöglichkeiten vor:

ii. Unter der Voraussetzung der Begleitung durch das Regionale Kompetenzzentrum für Integration und Diversität (ausgenommen Statutarstädte) oder einer im Bedarfsfall anderen vom Land beauftragten Begleitung werden Maßnahmen von Gemeinden, die in eine gemeinsame Struktur eingebettet sind und sich vertiefend mit Integration und Zusammenleben vor Ort auseinandersetzen, gefördert. Gemeinsam mit dem Regionalen Kompetenzzentrum für Integration und Diversität oder der beauftragten Begleitung durch das Land wird an der Wirkungsorientierung des Maßnahmenpakets gearbeitet. Langfristiges Ziel ist ein Integrationsprozess mit dem Ergebnis eines Masterplanes für die Gemeinde und dessen stufenweise Umsetzung zur Förderung der Integration und des Zusammenlebens vor Ort. Die Förderungshöhe wird von der Förderungsstelle festgestellt und richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf in der betreffenden Gemeinde. Es ist eine 60 – 80% Förderungsbeteiligung (mit 3.000,00 Euro Sockelbetrag) zur Deckung der Kosten durch das Land vorgesehen. Kann dieses Förderungsverhältnis nicht angewendet werden, so wird von der Förderungsstelle nachvollziehbar ein anderes Verhältnis festgestellt und in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Maßnahmen in Sinne der Richtlinien
 

a) Projektförderung (über 3.000,00 Euro) in Sinne der Richtlinien

Als Projektförderung werden einmalige, zeitlich befristete (mit einem konkreten Beginn und Ende) und regional oder inhaltlich genau definierte Maßnahmen abgewickelt.

Hinweis: „Wiederkehrende Projekte“ werden als Förderung einer laufenden Maßnahme unter Punkt b. behandelt.

 

Für die Projektförderung werden benötigt:

 

 

Der Antrag ist über elektronischen Weg an die offizielle E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at an die istOÖ zu richten. Der Antrag ist von einer offiziellen E-Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln (keine Verwendung von privaten E-Mailadressen).

 

 

b) Laufende Maßnahme im Sinne der Richtlinien

Für die Beantragung einer Förderung für laufende Maßnahmen werden folgende Unterlagen benötigt:

 

Der Antrag ist über elektronischen Weg an die offizielle E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at an die istOÖ zu richten. Der Antrag ist von einer offiziellen E-Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln (keine Verwendung von privaten E-Mailadressen).

 

 

c) Investitionsförderung im Sinne der Richtlinien

Sofern es sich nicht um Ersatzanschaffungen handelt, ist für Investitionen ein getrennter Antrag einzubringen. Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

Der Antrag ist über elektronischen Weg an die offizielle E-Mailadresse so.post@ooe.gv.at an die istOÖ zu richten. Der Antrag ist von einer offiziellen E-Mailadresse der Gemeinde zu übermitteln (keine Verwendung von privaten E-Mailadressen).

 


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