Europäische Migrationspolitik
Gemeinsame Grundprinzipien zur Politik der Integration von Zuwanderern in der Europäischen Union des Rates von 2004:
- Die Eingliederung ist ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den Mitgliedstaaten ansässigen Personen.
- Die Eingliederung erfordert die Achtung der Grundwerte der Europäischen Union.
- Die Beschäftigung ist eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses und ist für die Teilhabe von Einwanderern, für ihren Beitrag zur Gestaltung der Aufnahmegesellschaft und für die Verdeutlichung dieses Beitrags von zentraler Bedeutung.
- Grundkenntnisse der Sprache, Geschichte und Institutionen der Aufnahmegesellschaft sind eine notwendige Voraussetzung für die Eingliederung; Einwanderer können nur dann erfolgreich integriert werden, wenn sie die Möglichkeit erhalten, diese Grundkenntnisse zu erwerben.
- Im Bildungswesen müssen Anstrengungen unternommen werden, um Einwanderer und vor allem auch deren Nachkommen zu einer erfolgreicheren und aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft zu befähigen.
- Entscheidende Voraussetzung für eine bessere Integration ist, dass Einwanderer zu denselben Bedingungen wie Einheimische gleichberechtigt Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen erhalten.
- Ein wichtiger Integrationsmechanismus sind häufige Begegnungen zwischen Einwanderern und Bürgern der Mitgliedstaaten. Diese können durch gemeinsame Foren, durch interkulturellen Dialog, durch Aufklärung über die Einwanderer und ihre Kultur sowie durch integrationsfreundliche Lebensbedingungen in den Städten gefördert werden.
- Die Europäische Grundrechtecharta garantiert die Achtung der Vielfalt der Kulturen und das Recht auf freie Religionsausübung, sofern dem nicht andere unverletzliche europäische Rechte oder einzelstaatliches Recht entgegenstehen.
- Durch die Beteiligung von Einwanderern am demokratischen Prozess und an der Konzipierung integrationspolitischer Maßnahmen, insbesondere auf lokaler Ebene, wird ihre Integration unterstützt.
- Die Einbeziehung von Integrationsmaßnahmen in alle wichtigen politischen Ressorts und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Gestaltung und der Durchführung der jeweiligen Politik.
- Es bedarf klarer Ziele, Indikatoren und Evaluierungsmechanismen, damit die Maßnahmen angepasst, die Integrationsfortschritte bewertet und die Informationsflüsse effizienter gestaltet werden können.
- Index Integration und Migration III
Der Index Integration und Migration (Migrant Integration Policy Index, MIPEX) dient als Informationsquelle und interaktives Werkzeug für die Bewertung, den Vergleich und die Verbesserung von Integrationspolitik in 31 Ländern Europas und Nordamerikas. - Eine Gemeinsame Agenda für Integration
Auf der oben angeführten Seite finden Sie eine Zusammenfassung zur Entwicklung einer gemeinsamen Integrations- und Migrationspolitik innerhalb der Europäischen Union. - Handbuch zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker, dritte Ausgabe
Die dritte Ausgabe des Handbuchs zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker wurde 2010 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Unter oben angeführtem Link gelangen Sie zur deutschen Fassung des Handbuchs. - Handbuch zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker, zweite Ausgabe
Die zweite Ausgabe des Handbuchs zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker wurde 2007 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Unter oben angeführtem Link gelangen Sie zur deutschen Fassung des Handbuchs. - Handbuch zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker, erste Ausgabe
Die erste Ausgabe des Handbuchs zur Integration für Entscheidungsträger und Praktiker wurde 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Unter oben stehendem Link gelangen Sie zur deutschen Fassung des Handbuchs. - Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
- Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung
